GARANTIE
Jedes bei Panthera Dental hergestellte Produkt wird mit einer individuellen Garantiekarte für Ihren Patienten geliefert. Unabhängig davon, welcher Arzt konsultiert wird, hat der Patient mit dieser Karte Zugang zu allen für seinen Fall relevanten Informationen.
GARANTIE
Jedes bei Panthera Dental hergestellte Produkt wird mit einer individuellen Garantiekarte für Ihren Patienten geliefert. Unabhängig davon, welcher Arzt konsultiert wird, hat der Patient mit dieser Karte Zugang zu allen für seinen Fall relevanten Informationen.
1. Garantie auf implantatgetragene Produkte
1.1 Umfang
Die von Panthera Dental hergestellten implantatgetragenen Produkte entsprechen einem hohen Qualitätsstandard. Um seiner Verpflichtung zu Qualität und Kundenzufriedenheit gerecht zu werden, gewährt Panthera Dental für seine implantatgetragenen Produkte eine Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler. Treten solche Mängel innerhalb der Garantiezeit auf, stellt Panthera Dental ohne zusätzliche Kosten ein neues Produkt her und übernimmt die Versandkosten.
1.2 Garantiefrist
Die Dauer der Garantie für implantatgetragene Produkte variiert in Abhängigkeit von dem für das Produkt verwendeten Material. Auf Stege, Kopierwachse, Doppelstrukturstege und Abutments aus Kobalt-Chrom oder Titan wird eine Garantie von 25 Jahren gewährt. Für Zirkoniumdioxid- und PEEK-Produkte gilt eine Garantie von 5 Jahren. Für Produkte aus PMMA gilt eine einjährige Garantie. Die von Panthera Dental gewährte Garantie tritt mit dem Herstellungsdatum in Kraft und endet mit dem Ende der Garantiezeit, auf einen Monat genau. Die sechs Zahlen in der Mitte der Garantiekarte geben den Monat und das Jahr an, in dem die Garantie abläuft.
1.3 Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schrauben und Befestigungen. Panthera Dental behält sich das Recht vor, die Garantie zu streichen, wenn das Produkt wesentlich verändert wurde. Panthera Dental übernimmt in keinem Fall die Kosten für den Arbeitsaufwand, den Zahnersatz des Patienten oder die Prothese. Panthera Dental haftet auch nicht für andere damit verbundene Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Honorare, Laborgebühren, entgangenen Gewinn, mit Zahnersatz verbundene Kosten usw.
1.4 Reklamationsverfahren
Um die Garantie für ein implantatgetragenes Produkt in Anspruch zu nehmen, senden Sie das Produkt bitte an unser Werk zurück und wenden Sie sich an unseren Kundendienst, wobei Sie die individuelle Identifikationsnummer des Patienten bereithalten sollten. Nach Validierung der bereitgestellten Informationen wird Panthera Dental schnell ein neues Produkt herstellen und liefern.
2. Implantat-Garantie
Panthera Dental haftet in keinem Fall für Herstellungs- oder Materialfehler an einem oder mehreren Implantaten. Wenn das Implantversagen jedoch auf das Einsetzen eines implantatgetragenen Produkts von Panthera Dental zurückzuführen ist, erstattet Panthera Dental dem Kunden den tatsächlichen Marktwert des/der Implantate(s) per Scheck. Die Panthera-Implantat-Garantie ist von gleicher Dauer wie die des Implantatherstellers, bis zu 25 Jahren. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der Implantathersteller weigert sich ausschließlich aufgrund der Verwendung eines Panthera Dental-Produkts, seine Garantie zu gewähren;
- Es ist erwiesen, dass die Platzierung des implantatgetragenen Produkts von Panthera Dental die Hauptursache für das Versagen des Implantats ist;
- Das Implantatversagen wurde innerhalb von 30 Tagen nach seinem Auftreten gemeldet.
In diesem Fall wird das Implantat bzw. werden die Implantate von Panthera Dental zurückerstattet und ein neues Produkt wird kostenlos hergestellt. Panthera Dental übernimmt auch die Versandgebühren. Jede auf dem Markt erhältliche Implantatmarke ist durch diese Garantie abgedeckt.
2.1 Ausschlüsse
Diese zusätzliche Garantie für Implantate gilt nicht in den folgenden Fällen:
- Das von Panthera Dental hergestellte Produkt wurde verändert;
- Der Fehler ist die Folge eines Unfalls, eines Traumas oder eines anderen Schadens, der durch den Patienten oder einen Dritten verursacht wurde;
- Die Patientin litt unter kontraindizierten Bedingungen für die Implantat-Integration, wie unkontrollierter Diabetes, Krankheiten im Zusammenhang mit Alkoholismus usw.;
- Allgemein anerkannte Verfahren und Standards im Zusammenhang mit der Implantation von Panthera Dental-Produkten wurden nicht eingehalten.
2.2 Reklamationsverfahren
Im Falle eines Implantatversagens wenden Sie sich bitte innerhalb der folgenden 30 Tage an unseren Kundendienst. Ein Vertreter wird das folgende Verfahren erklären.
Das/die gebrochene(n) Implantat(e) und das Panthera Dental-Produkt müssen an unsere Einrichtung zurückgeschickt werden. Eine schriftliche Reklamation muss per Post oder E-Mail erfolgen. Die Reklamation muss Details zum Implantatversagen enthalten, um nachzuweisen, dass es durch die Installation des implantatgetragenen Produkts von Panthera Dental verursacht wurde.
Danach, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, sendet Panthera Dental dem Kunden einen Scheck zu. Der Betrag des Schecks umfasst den Marktwert des/der Implantats/Implantate am Tag des Ausfalls und ggf. die dem Kunden entstandenen Versandkosten. Panthera Dental stellt ein neues implantatgetragenes Produkt her, um das für den Ausfall verantwortliche zu ersetzen, und schickt es kostenlos an den Kunden zurück. Jeder Schritt wird so bald und so schnell wie möglich ausgeführt.




