1.1 Umfang
Die von Panthera Dental hergestellten implantatgetragenen Produkte entsprechen einem hohen Qualitätsstandard. Um seiner Verpflichtung zu Qualität und Kundenzufriedenheit gerecht zu werden, gewährt Panthera Dental für seine implantatgetragenen Produkte eine Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler. Treten solche Mängel innerhalb der Garantiezeit auf, stellt Panthera Dental ohne zusätzliche Kosten ein neues Produkt her und übernimmt die Versandkosten.
1.2 Garantiefrist
Die Dauer der Garantie für implantatgetragene Produkte variiert in Abhängigkeit von dem für das Produkt verwendeten Material. Auf Stege, Kopierwachse, Doppelstrukturstege und Abutments aus Kobalt-Chrom oder Titan wird eine Garantie von 25 Jahren gewährt. Für Zirkoniumdioxid- und PEEK-Produkte gilt eine Garantie von 5 Jahren. Für Produkte aus PMMA gilt eine einjährige Garantie. Die von Panthera Dental gewährte Garantie tritt mit dem Herstellungsdatum in Kraft und endet mit dem Ende der Garantiezeit, auf einen Monat genau. Die sechs Zahlen in der Mitte der Garantiekarte geben den Monat und das Jahr an, in dem die Garantie abläuft.
1.3 Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schrauben und Befestigungen. Panthera Dental behält sich das Recht vor, die Garantie zu streichen, wenn das Produkt wesentlich verändert wurde. Panthera Dental übernimmt in keinem Fall die Kosten für den Arbeitsaufwand, den Zahnersatz des Patienten oder die Prothese. Panthera Dental haftet auch nicht für andere damit verbundene Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Honorare, Laborgebühren, entgangenen Gewinn, mit Zahnersatz verbundene Kosten usw.
1.4 Reklamationsverfahren
Um die Garantie für ein implantatgetragenes Produkt in Anspruch zu nehmen, senden Sie das Produkt bitte an unser Werk zurück und wenden Sie sich an unseren Kundendienst, wobei Sie die individuelle Identifikationsnummer des Patienten bereithalten sollten. Nach Validierung der bereitgestellten Informationen wird Panthera Dental schnell ein neues Produkt herstellen und liefern.